E-Check nach DGUV V3
Pflicht für Unternehmen
Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach DIN VDE 0701-0702
Als ortsveränderlich gelten elektrische Geräte, die während des Betriebes bzw. der Handhabung bewegt oder die leicht von einem Platz zum anderen gebracht werden können, während sie an den Versorgungsstromkreis angeschlossen sind, z.B.: Drucker, Monitor, Kaffeemaschine, Verlängerungskabel, Bohrmaschine.
Es sind grundsätzlich alle elektrisch betriebenen, ortsveränderlichen Geräte in Unternehmen einmal im Jahr zu prüfen. Hierüber muss ein Prüfprotokoll erstellt und als Nachweis aufbewahrt werden.
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